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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 1 R 311/11   

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https://dejure.org/2012,127593
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 1 R 311/11 (https://dejure.org/2012,127593)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.09.2012 - L 1 R 311/11 (https://dejure.org/2012,127593)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. September 2012 - L 1 R 311/11 (https://dejure.org/2012,127593)
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  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 1 R 311/11
    Für die Zeit ab 1. Januar 2000 wurde die rechtmäßig zustehende Alhi als versichertes fiktives Entgelt eingesetzt (BSGE 96, 83 = SozR 4 -2600 § 166 Nr. 2).

    Der Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung kann kein intensiverer verfassungsrechtlicher Schutz zukommen als der Arbeitslosenhilfe selbst (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2009 - L 22 R 1645/07; BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 mwN; BSGE 96, 83).

    Das BSG hat ausdrücklich entschieden, dass die Orientierung am Zahlbetrag nicht sachwidrig war und dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum damit nicht überschritten hat (vgl. die ausführliche Begründung in BSGE 96, 83).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 1 R 311/11
    Der Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung kann kein intensiverer verfassungsrechtlicher Schutz zukommen als der Arbeitslosenhilfe selbst (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2009 - L 22 R 1645/07; BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 mwN; BSGE 96, 83).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 1 R 311/11
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung vgl. BVerfGE 87, 234, 255).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - L 22 R 1645/07

    Versicherungspflichtiges Entgelt, Bezug von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 1 R 311/11
    Der Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung kann kein intensiverer verfassungsrechtlicher Schutz zukommen als der Arbeitslosenhilfe selbst (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2009 - L 22 R 1645/07; BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 mwN; BSGE 96, 83).
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